§1 In der Session gibt es nur das Prinzenpaar der jeweilien Session für die Büsumer Narrengemeinde!
§2 Es besteht Kostümzwang in der närrischen Zeit!
§3 Wasser ist nur zur Körperreinigung gestattet!
§4 In der Narrenzeit haben sich alle Närrinnen und Narren auf Feiern und Spaß einzustellen, jeglicher ernste Gedanke wird mit Alkohol nicht unter einem Liter bestraft.
§5 Wird Karnevalsmusik gespielt, haben alle Närrinnen und Narren die Verpflichtung, diese mit ihrem Gesang lautstark zu unterstützen und dabei im Takt der Musik zu schunkeln oder zu tanzen. Stumm sitzen bleiben ist out und wird mit der Bezahlung der nächsten Runde bestraft!
§6 Der §6 wird gestrichen, da der Karneval sauber bleiben soll!
§7 Bei Betreten der Festlichkeiten ist unverzüglich mit der Bestellung von spaßfördernden Getränken zu beginnen!
§8 Der Elferrat übernimmt die Büsumer Geschäfte für die Zeit des Karnevals und unterstützt uns nach bestem Wissen!
§9 Auf dem Heimweg sind alle Laternen und Bäume zu umarmen!
§10 Verliehene Orden sind zu jeder Zeit für Jedermann sichtbar bei karnevalistischen Festlichkeiten zu tragen!